Seit mehr als 18 Jahren beraten wir in der Vorbereitung, Konzeption und Durchführung von Vergabeverfahren. Dabei sind wir in jeden Bereichen des Vergaberechts erfahren, sei es Bauvergaben (VOB/A), Dienstleistungen - wie Planer- oder IT-Leistungen - oder Lieferleistungen (VgV, VSVgV, SektVO, KonzVO, UVgO). Besondere Kenntnisse haben wir im Bereich der IT-Vergaben, bei denen wir auch zur strukturellen und inhaltlichen Ausgestaltung praxisgerechter, flexibler IT-Vertragswerke beraten, um mit der erfolgreichen Vergabe zugleich den Weg für eine ebenso erfolgreiche Vertragsdurchführung zu bereiten.
Neben unserer Beratungspraxis haben wir in einer Vielzahl von Mandaten sowohl Auftraggeber wie auch Bieter oder Bewerber vor Nachprüfungsinstanzen in Nachprüfungsverfahren vertreten.
Besondere Erfahrung haben wir im Bereich des öffentlichen Preisrechts (VO PR 30/53 und den LSP). Hier beraten wir seit vielen Jahren vor allem Auftragnehmer, um Rückzahlungen zu vermeiden und unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Dr. jur. Marc Pauka
Katharina Bartetzky-Olbermann
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Kontakt: info(at)ius-publicum-procurationem.eu