Das Vergaberecht ist ein Werkzeug, mit dem öffentliche Auftraggeber gezielt ihre Bedarfe decken können. Egal ob GWB, VgV, VSVgV, UVgO oder VOB/A: Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Vorbereitung, Konzeption und Durchführung von Vergabeverfahren.
Wir haben besondere Erfahrungen im Bereich der Bauvergaben und im IT-Sektor. Darüber hinaus können wir besondere Kenntnisse der Vergaben mit verteidigungs- und sicherheitsrelevantem Bezug nach der VSVgV nachweisen.
Das öffentliche Preisrecht dient dazu, auch im öffentlichen Sektor dem Marktpreis Vorrang zu verschaffen. Aber auch bei Selbstkostenpreisen ist die Aufgabe der PreisVO VO PR 30/53 und der LSP, einen angemessenen Ausgleich der Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer sicherzustellen.
Wir beraten Sie dabei, von Beginn an preisrechtskonform zu kalkulieren und zu leisten. Wir vertreten Sie auch, wenn es zu Rückforderungsansprüchen kommt.
Im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen kann es bei Fehlern auch zu Verstößen gegen das EU-Beihilferecht kommen. Das betrifft insbesondere die Gestaltung von Verträgen bei Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) oder Joint Ventures zwischen der öffentlichen Hand und privaten Investoren.
Wir beraten Sie und gestalten Ihre Verträge so, dass sie keine rechtswidrigen EU-Beihilfen enthalten.
Abseits von Standard IT-Leistungsangeboten bieten individuell gestaltete IT-Verträge die Möglichkeit, Bedarfe maßgeschneidert zu decken. Dabei sollten neben Leistungsgegenstand, Leistungsqualität und Vergütungsmodell, auch Themen wie Zusammenarbeit („Governance“), IT-Sicherheit, Datenschutz und Notfallvorsorge einer vertraglichen Regelung zugeführt werden. Unzulänglichkeiten in der strukturellen oder inhaltlichen Ausgestaltung können sich negativ auf den gesamten Vertrags-Lebenszyklus auswirken.
Wir beraten Sie zu Fragen der individuellen Ausgestaltung praxisgerechter, flexibler IT-Vertragswerke.
Vermeiden Sie Probleme bevor sie entstehen. Wir beraten öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung, Konzeption und Durchführung von Vergabeverfahren.
Bewerber und Bieter beraten wir bei der Teilnahme an Vergabeverfahren und bei der Angebotslegung. Im öffentlichen Preisrecht beraten wir Sie, damit Sie Rückforderungen sicher vermeiden.
Wir machen Sie fit für Ihre Aufgaben im öffentlichen Auftragswesen. Fragen Sie uns nach einer für Sie maßgeschneiderten Inhouse-Schulung im Vergaberecht, im öffentlichen Preisrecht, im EU-Beihilferecht oder im zuwendungsrecht.
Wir vertreten Auftraggeber und Auftragnehmer in Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammern und dem Oberlandesgerichten.
Vertrauen Sie auf unsere jahrzehntelange Erfahrung, in der wir eine Vielzahl von Nachprüfungsverfahren erfolgreich geführt haben.
Wir bieten für öffentliche Auftraggeber eine Vielzahl von Vorlagen für Ihre Ausschreibungsunterlagen an, die Ihnen die Vorbereitung des Verfahrens erleichtern.
Dr. jur. Marc Pauka
Katharina Bartetzky-Olbermann
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Kontakt: info(at)ius-publicum-procurationem.eu